- Januaria, S. (3)
3S. Januaria, V. (17. Jan. al. 26. März), Diese hl. Jungfrau ist bei den Bollandisten am 26. März (III. 606) unter den Praetermissis ohne einen Titel, aber mit dem Bemerken, daß ihr Leib zu Gubbio (Eugubium) im Kirchenstaate unverweset im Kloster zum heil. Geiste aufbewahrt worden, und daß dort mehrere Wunder geschehen seien. Aber im Leben der hl. Sperandea am 11. Sept. (III. 892. nr. 14) sagen dieselben, daß ihre Vorgänger in jenem III. Märzbande über die Verehrung dieser hl. Januaria noch nicht hinlänglich unterrichtet gewesen seien, und daß Jacobillus nicht am 26. März, sondern vielmehr am 17. Jan. von ihr unter den Heiligen Umbriens handle. Weiter heißt es nun am 11. Sept. (III. 899. nr. 61), es sei bei Gubbio eine Kirche, worin man an der Mauer die Aufschrift finde: »Hic fuit domicilium Beatorum Sperandei, Januariae et Sperandeae«... Nach dieser Aufschrift bestand also bereits die Verehrung der hl. Januaria. Von der hl. Sperandea aber wird gesagt, sie sei die Beschützerin von Cingoli (Cingulum), einer kleinen Stadt im Kirchenstaate (Deleg. Macerata). In der oben citirten Stelle (III. 892. nr. 14) sagt der Bollandist Suysken noch weiter, die hl. Januaria werde nebst dem hl. Sperandeus, dessen bei seinen Vorgängern nirgendwo gedacht sei, in den Ergänzungen des Bollandistischen Werkes eine Stelle finden. Hier gibt er nur noch an, die hl. Januaria sei die Frau des aus Gubbio gebürtigen hl. Sperandeus gewesen; beide Gatten hätten jedoch mir gegenseitiger Zustimmung wie Bruder und Schwester gelebt, und die hl. Januaria sei später Augustiner-Nonne, der hl. Sperandeus aber Benedictiner im Kloster des hl. Petrus zu Gubbio geworden. Am Schlusse sagt er dagegen, Beide könnten auch wirklich nur Bruder und Schwester gewesen seyn. Die hl. Januaria sei gestorben im J. 1293, nach Lancellot aber im J. 1308. Dieselbe wird übrigens auch bei Migne »heilig« genannt. †
http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858. 1858.