- Johannes, SS. (92)
92SS. Johannes et Paulus MM. (26. Juni). Diese hl. Martyrer waren leibliche Brüder, vornehme Römer am Hofe Constantia's, der Tochter des Kaisers Constantin des Großen. Sie erbten von ihrer Gebieterin ansehnliche Reichthümer, mit denen sie besonders den Armen viel Gutes thaten. Da Kaiser Julian, der Abtrünnige, sie an seinen Hof ziehen wollte, weigerten sie sich dessen mit dem Bemerken, daß sie bei dem nicht seyn möchten, der von Jesus Christus abgefallen sei. Es wurde ihnen hierauf eine Bedenkzeit von 10 Tagen gegeben, welche sie dazu benützten, ihr Vermögen unter die Armen zu vertheilen. Am 10. Tage kam Terentianus, der Befehlshaber der kaiserlichen Leibwache, mit einem Götzenbilde, welches sie verehren sollten. Da sie dieses standhaft verweigerten, wurden sie am 26. Juni 362 in ihrem eigenen Hause heimlich enthauptet und begraben. Am andern Tage wurde das Gerücht verbreitet, sie seien ins Exil geschickt worden. Doch die hhl. Crispus2, Crispinianus1 und Benedicta3 fanden auf ihr inbrünstiges Gebet die Leiber der hl. Blutzeugen, wurden aber auch in demselben Jahre gefangen gesetzt, und weil sie den Göttern nicht opfern wollten, gleichfalls enthauptet. Als der einzige Sohn des Terentianus in das Haus der hhl. Martyrer Johannes und Paulus kam, fuhr ein böser Geist in ihn, der aber auf Anrufung und Fürbitte der Heiligen wieder weichen mußte, was die alsbaldige Bekehrung von Vater und Sohn veranlaßte. Dieselben starben im folgenden Jahre auch den Martertod. Kaiser Jovinian ließ aus dem Hause der hhl. Johannes und Paulus eine Kirche bauen, welche in Rom noch besteht. An ihrem Festtage wird der Platz, wo sie gemartert wurden, mit herrlichen Blumen belegt. Die Reliquien derselben wurden nach mehreren Städten Italiens, Frankreichs und Deutschlands vere sandt, namentlich nach Avignon, Venedig, wo ihnen eine sehr schöne Kirche geweiht ist, Tours, Fulda, Wien etc. Am 26. Juni gedenkt ihrer auch das Mart. Rom., und ist ihr Officium sub ritu dupl. im römischen Breviere. Papst Gelasius gab ihrem Feste sogar eine Vigilie (cum jejunio), welche aber Papst Gregor der Große wieder aufhob, in Anbetracht, daß sonst innerhalb 6 Tagen drei Vigilien mit Fasten (Johann Bapt. und Petrus und Paulus) hätten gefeiert werden müssen. In England stand ihr Fest ehemals unter denen, an welchen man verpflichtet war, vor der Arbeit die heil. Messe zu hören, wie aus einer Verordnung des im J. 1222 zu Oxford gehaltenen Conciliums zu ersehen ist. Das heutige Meßformular ist von Papst Gregor mit Ausnahme der Secrete und einer ehemals eigenen Präfation. Eine eigene Messe für der hl. Blutzeugen Fest hatte auch die alte gallicanische Liturgie. Ihre Namen stehen im Canon der Messe und in der Allerheiligen-Litanei. Auf bildlichen Darstellungen halten die hhl. Brüder Johannes und Paulus Schwerter in der Hand. (V. 158.)
http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858. 1858.