- Juvinus, S. (3)
3S. Juvinus, (3. Oct.), auch Jovinus genannt, ward nach den von den Bollandisten gegebenen, aber als minder glaubwürdig bezeichneten Acten im Gebiete von Reims, in der Grafschaft Le pays de Dormois (pagus Dulcrimensis) geboren. Er mußte in seiner Jugend die Schweine der Herrschaft hüten. Diesem Geschäfte unterzog er sich mit aller Demuth. Als er aber einst seiner Heerde folgte, erblickte er im Walde, den man Serra hieß, längs des Flusses Jerre (Arola) oder Ayre, einen Platz, von welchem er im Geiste voraussah. daß dort einst sein Leib würde begraben, viele Tausende von Menschen würden getauft und mit dem Brode der Engel gespeist werden. Deßhalb ging er von seiner Heerde hinweg und überließ Gott die Sorge für dieselbe; er reinigte den Ort und setzte seine Arbeit so lange fort, bis er eine Kapelle hergestellt hatte. Seine Mitknechte verklagten ihn deßhalb bei ihrem Herrn, dem Grafen Marcus; dieser wollte sich von der Nachläßigkeit seines Knechtes überzeugen, bestieg deßhalb ein Pferd und ritt auf's Land. Nirgend erblickte er dort eine Heerde; zornentflammt näherte er sich dem Orte, wo Juvinus seinem ehrenvollen Geschäfte oblag und sprach: »Wo ist die Heerde, die deiner Obhut anvertraut ist? Ich sehe selbst, wie sie ganz verloren ging.« Der fromme Juvinus rief, ganz wie gewöhnlich, auf Gott vertrauend, den Allmächtigen an, daß die Heerde sich sammeln möchte, und während seines Gebetes sammelte sich die ganze Heerde rings um den Grafen. Hierauf noch seinen Stab in die Erde und sprach: »In so fern ich für dich ein treuer Diener bin, so wolle unser Herr Jesus Christus es zu erkennen geben.« Und auf der Stelle schlug der Stab Wurzeln und erwuchs zu einem Baume mit drei ausgebreiteten Aesten und herrlichen Blüthen geschmückt. Auf dieses unerhörte Wunder faßten Alle gegen den frommen Knecht besondere Achtung, und sein zeitlicher Herr erklärte ihn frei von allem Dienste und gab ihm die Erlaubniß, hinzugehen wo er wolle. Diese Freiheit benützte er nun, sich so würdig als möglich zum Tode vorzubereiten, indem er sich fortan nur mit Wachen, Beten, Fasten und andern gottseligen Werken beschäftigte. In dieser heiligen Beschäftigung ward er auf einmal mit der ewigen Ruhe, wonach er sich so sehr sehnte, belohnt. Er starb am 3. Oct. an demselben Orte, wo sein Stock zu einem Baume erwachsen. Man konnte seinen Leib weder in die Kirche der sel. Jungfrau nach Checherry, noch in die des hl. Medardus nach Fleville (Felix Villa), noch in eine andere bringen; denn er ließ sich gar nicht von der Stelle bewegen. Da fiel es Jemanden ein, der Selige wolle vielleichtan dem Orte, den er sich zum Gottesdienste hergerichtet hatte, begraben werden. Sogleich konnte man ihn nun ohne alle Mühe tragen, so daß die Träger die Last gar nicht spürten. Als sie an den Fluß Ayre gelangten, theilte sich derselbe, und trockenen Fußes konnten sämmtliche Begleiter an das jenseitige Ufer gelangen. Nachdem er dort in seiner Kapelle beerdigt war, fielen bald verschiedene Wunder vor; der Zudrang zu seinem Grabe wurde immer größer, und man erbaute über dasselbe eine geräumige Kirche zu Ehren des Heiligen. Bald siedelten sich dort viele Leute aus der Umgegend an, und nicht nur die Kirche, sondern auch der ganze Ort führt nun vom hl. Juvinus den Namen St-Juvin, den wir übrigens weder bei Bruzen, noch bei Ritter finden konnten, während dagegen bei Ritter (S. 666) ein Dorf bei Dinan in Frankreich, Namens St.-Juvat, erwähnt wird, zu dem nirgends der betreffende Heilige sich findet, und bei Bruzen (IX. 1774) der Ortsname S. Jurvava Gora vorkommt, welcher nach Zedler (X. 961) im Krainerischen das Schloß und die Herrschaft St. Georgenberg oder St. Jörgenberg (S. Georgii Mons) im Herzogthum Krain, 5 Meilen südlich von Laibach, bezeichnet, aber bei Ritter nicht aufgeführt ist, wo nur ein Georgenbergin Preußen, Ungarn und Böhmen genannt wird, da doch auch noch in Tirol etc. ein solcher Ort sich befindet. (II. 244).
http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858. 1858.