- Apollinaris, S. (9)
9S. Apollinaris, Ep. (5. Oct.) Dieser hl. Apollinaris, Bischof von Valence in der Dauphiné (Valentia Segadaunorum), stammte aus einer eben so vornehmen als heiligen Familie ab, und wurde in der Mitte des 5. Jahrh. (etwa im J. 453) zu Vienne geboren. Sein Vater war der hl. Isichius (Isicius), der aus einem Senator zu Vienne Bischof dieser Stadt geworden war und am 16. März verehrt wird; seine Mutter war die gottselige Audentia. Auch hatte er einen jüngern Bruder, der am 5. Febr. als Heiliger verehrt wird, nämlich den hl. Erzbischof Avitus14 von Vienne; wie sich denn überhaupt in seiner Familie mehrere Bischöfe befanden, welche, die vortheilhaftesten Stellen in der Welt verlassend, sich dem Dienste des Herrn weihten und durch ihre Tugenden sich auszeichneten. Seine Erziehung und Bildung erhielt der hl. Apollinaris nach Einigen in dem berühmten Kloster zu Lerin, nach der gegründeteren Ansicht der Bollandisten aber in seiner Vaterstadt Vienne, wahrscheinlich unter der Leitung des hl. Bischofs Mamertus († 477), welcher jedenfalls der Lehrer seines hl. Bruders Avitus war. In der Kirche von Valence sah es zu jener Zeit höchst betrübend aus, indem nicht nur die arianische Ketzerei in derselben wüthete, sondern auch kein Oberhirte da war, welcher sie im hl. Geiste regiert hätte, indem der des Manichäismus und anderer Verbrechen verdächtige Bischof Maximus I. vom Papst Bonifaz I. abgesetzt worden war. Man hielt keinen für würdiger und geeigneter, die Schäden, welche der Feind dieser Kirche geschlagen, auszubessern, als unsern Heiligen, weßhalb ihm die Führung dieser Diözese anvertraut wurde. Wann dieses geschehen sei, wird in der sonst vortrefflichen Lebensbeschreibung des Heiligen, die wahrscheinlich von seinem Diakon Eladius herrührt und bald nach seinem Tode verfaßt worden zu seyn scheint, nicht angegeben; aber aus der Bemerkung dieser Vita, daß er 34 Jahre lang die Kirche von Valence regiert habe, erschließen unsere Gewährsmänner im Zusammenhalt mit andern Zeitangaben, daß er im Jahre 486 (Butler hat 480) diesen bischöflichen Stuhl bestiegen habe. Eine Schwierigkeit haben die Bollandisten nach unserem Dafürhalten nicht ganz gelöst, nämlich die, wie es komme, daß unser Heiliger erst im Jahre 486 den Stuhl der genannten Kirche bestiegen habe, da doch Maximus von Papst Bonifaz I., der von 418–421 oder 423 regierte, abgesetzt worden. Wir können uns die Sache nicht anders erklären, als daß nach der Absetzung des Maximus eine lange Vacatur dieses Sitzes stattgefunden habe, und so scheint es auch gewesen zu seyn, wenn wir den Saussayus recht verstehen, der da sagt, daß nach langer Erledigung der Kirche von Valence (post longum Valentinæ sedis interpontificium), nach langer Finsterniß (post diutinam caliginem), der hl. Apollinaris als hellleuchtendes Gestirn (perlucidum lumen) dieselbe zu regieren angefangen habe. Auch die Bollandisten sprechen von einer langen Verwaisung der Diözese (Ecclesia ante annos plurimos suo pastore viduata), auf die Sache selbst aber lassen sie sich nicht ein. Von seiner bischöflichen Verwaltung sind die Berichte, die sich erhalten haben, des Ruhmes voll, in sofern er nicht nur durch seine unermüdliche Thätigkeit seine herabgekommene Diözese in den besten Stand setzte, mit Eifer die katholische Lehre gegen die Irrlehrer verfocht, und das Ansehen des hl. Stuhles in jener Gegend zur Geltung brachte, sondern auch als unerschütterlicher Handhaber der Kirchenzucht sich bemerkbar machte. Da nämlich Stephan, der Schatzmeister (Curator, præfectus fisci) des Königs Sigmund, mit seiner Schwägerin Palladia in blutschänderischer Ehe lebte, kamen die Bischöfe von Burgund im J. 517 zuerst in Epaone und dann in Lyon. zusammen und schlossen den Schuldigen von der Kirchengemeinschaft aus. Die Folge davon war, daß die Väter des Concils (11 an der Zahl) alle des Landes verwiesen wurden. Weil jedoch die Väter lieber in's Exil gehen wollten, als von der kirchlichen Uebung lassen, und dadurch in hohem Grade sich fest und standhaft zeigten, ließ zwar der König die Uebrigen zu ihrer Heerde zurückkehren, nur unsern Heiligen nicht, der entschieden erklärte, den Stephan nie in die Kirchengemeinschaft aufzunehmen, wenn er nicht Buße thue und das Aergerniß gut mache. Ein Jahr lang war er in der Verbannung und durfte erst dann auf seinen Sitz zurückkehren, als er den König durch ein Wunder von seinem tödtlichen Fieber errettet hatte. Bei Butler wird diese Begebenheit anders gegeben. Dem Baillet folgend, setzt Butler mit diesem das Concil von Lyon vor der Bekehrung Sigismunds zum kath. Glauben, und das Concil von Epaone nach seiner Rettung aus der tödtlichen Krankheit; allein unsere Gewährsmänner weisen historisch nach, daß beide Concilien im J. 517, und zwar das zu Lyon etwas später nach dem von Epaone abgehalten worden, wobei sie bemerken, wie es in den Acten von Lyon ausdrücklich heiße, daß die Väter wiederum (iterato) in der Sache des Stephanus zusammen gekommen seien. Nach seiner Ruckkehr aus der Verbannung lebte unser Heiliger nicht mehr lange. Als er seinen Tod herannahen fühlte, machte er noch eine Wallfahrt zum Grabe des hl. Genesius zu Arles, besuchte seine Verwandte in dieser Stadt und zu Marseille, und starb, wie die Bollandisten es ausrechnen, um das Jahr 520 (nach Butler 525). Er wurde in der Vorstadt in der Kirche der hhl. Petrus und Paulus begraben. Im Jahre 1060 geschah eine Translation. Im Mart. Rom. steht sein Name am 5. October.
http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858. 1858.