- Oliverius (3)
3Oliverius (Planket) (10. Juli), Erzbischof von Armagh und Primas von Irland. Von adeligen Eltern in Irland stammend und sorgfältig im christlichen Glauben unterrichtet, zeigte er, schon in seiner Jugend einen durchdringenden Verstand und lebhafte Begierde nach den Wissenschaften. Um sich letztere gründlich anzueignen, begab er sich nach Rom in das für Irländer gestiftete und von den Priestern der Gesellschaft Jesugeleitete Collegium, aus dem schon viele um ihr Vaterland und die Religion hochverdiente Männer hervorgegangen waren. Hier machte er solche Fortschritte, daßer zum Doctor der Theologie promovirt und später, als Lehrer derselben, in's Collegium de propaganda fide versetzt wurde, wo er 21 Jahre diesem Amte vorstand. Als er wieder in seinem Vaterlande anlangte, erhob ihn Papst Clemens XI. zum Erzbischof von Armagh. Er fand ein weites Feld seiner bischöflichen Thätigkeit, da seit vielen Jahren allenthalben böse Sitten eingerissen waren. Dazu galt es, die Katholiken im wahren Glauben zu erhalten und zu stärken und das Gift der um sich fressenden Ketzerei von seiner Heerde fern zu halten. Sein Eifer und seine Erfolge zogen ihm hiebei eien solchen Haß von Seite der Irrgläubigen zu, daß sie auf alle Weise bedacht waren, den eifrigen Erzbischof zu unterdrücken oder aus der Welt zu schaffen. Da indeß sein untadelhafter Wandel keine Blöße zu einer Klage bot, so griffen seine Feinde zur Lüge und Verleumdung und klagten ihn bei der anglicanischen Staatsgewalt an, daß er damit umgehe, das Reich einer auswärtigen Macht verrätherisch in die Hände zu spielen. Diese falsche Anklage reichte hin, den frommen Erzbischof aufzugreifen, und ihn gefesselt zu Dublin im Thurme, genannt Newport, am 6. Dec. 1679 einzukerkern. Indeß reichte ein volles Jahr der Untersuchung nicht hin, ihn einer Schuld zu überführen. Um also den frommen Dulder um so sicherer zu verderben, sandten ihn seine Richter nach London. Als er dort anlangte, wurde er sogleich in einen engen Kerker gesperrt und von jedem Umgang, sogar von dem mit seinem Diener, abgeschnitten. Entbehrte er hier nun auch allen menschlichen Trost, so fand er um so mehr einen himmlischen, wie er denn auch an einen Freund schrieb, er habe jetzt die längst erwünschte Gelegenheit gefunden, ganz sich mit göttlichen Dingen zu beschäftigen. Am 3. Mai 1681 wurde er vor Gericht gestellt. Es war dem Erzbischof leicht, seine Unschuld nachzuweisen, und Jedermann, nur scheinbar nicht seine Richter, waren davon überzeugt. Es erfolgte der ungerechte und grausame Spruch, daß Oliverius mit dem Strange hingerichtet und geviertheilt werden sollte. Nicht im geringsten bestürzt, schlief er in der Nacht vor seinem Tode so ruhig, daß man ihn in der Frühe aufwecken mußte. Endlich wurde er am 10. Juli 1681 auf eine Schleife gelegt und unter großem Zulaufe des Volkes außerhalb der Stadt auf die Richtstätte nach Tyburn geschleppt, wo schon Viele ihres Glaubens halber waren gemartert worden. Vorher durfte er noch zum Volke sprechen, was er in einer wohl durchdachten, von ihm selbst schriftlich aufgesetzten Rede that, worin er alle Klagepunkte gründlich widerlegte. Aus dieser Rede geht hervor, daß ihm das Leben war versprochen worden, wenn er Andere hätte anklagen wollen, was er aber zurückwies. Ebenso erhellt daraus, daß er von einem beleidigten Amtsbruder mußte verleumdet worden sein. Als er seine Rede, worin er dem König und dem Herzog von York das beste Wohlergehen wünschte, und Gott noch schließlich um Verzeihung seiner Sünden bat, geendet, wurde er mit dem Strange erdrosselt, sodann ihm das Haupt abgeschlagen und der Leib geviertheilt. König Carl II. bereute sehr, diese Hinrichtung zugelassen zu haben und gestattete ein ehrliches Begräbniß. Seine Standhaftigkeit und Todesverachtung hatte alle Anwesenden in Staunen gesetzt und mit der Ueberzeugung von seiner Unschuld erfüllt. (Weissbacher III. 161.)
http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858. 1858.