- Radulphus, S. (1)
1S. Radulphus (Rodulphus), Ep. (21. al. 25. Juni). Dieser hl. Erzbischof von Bourges (Bituricum) in Frankreich, der 45. in der Reihenfolge, war ein Sohn des Grafen Radulf von Quercy (Caduncum) und dessen Gattin Aygna. Sein Name heißt französisch Raoul und Roils. Die Eltern übergaben das Kind dem Abte Bertrandus von Solignac bei Limoges zur Erziehung. Im Jahre 823 wurde der Heilige durch die Tonsur in den geistlichen Stand aufgenommen. Hierauf trat er in das Benedictiner-Kloster St. Medard zu Soissons, dem seine Eltern aus dieser Ursache bedeutende Ländereien und Rechte zuwiesen. Wegen seines heiligen Wandels und seiner Gelehrsamkeit ward er bald zum Abt dieses Klosters und i. J. 840 oder 841 zum Erzbischof von Bourges erwählt. Seit dieser Zeit war er ein ungemein eifriger Beförderer des kirchlichen Lebens weit über die Grenzen seines Sprengels. Er wohnte i. J. 840 einer Synode zu Meaux bei, auf welcher der Vergebung von Kirchengütern und Abteien an Laien ein Ziel gesetzt werden sollte. Die betreffenden Beschlüsse erhielten aber, um beim Adel nicht anzustoßen, die kgl. Bestätigung nicht. Um so wirksamer war dafür die Anerkennung anderer heilsamer Decrete, wie z. B. daß Niemand die hl. Weihen empfangen dürfe, der nicht ein Jahr strenger Prüfung durchgemacht habe; daß Entfremdungen, die während der Erledigung eines bischöflichen Stuhles an dessen Gütern und Rechten geschehen sind, erstattet werden sollen; daß die Bischöfe wenigstens zur Advent- und Fastenzeit von Hofdiensten frei sein, dafür aber der Predigt, Zurechtweisung, Firmung obliegen und an ihren Kirchen Residenz halten sollen; daß den Spitälern, besonders jenen der Schotten, der freie Genuß ihrer Einkünfte belassen und wer sie antastet als »Mörder der Armen« excommunicirt werden solle u. m. a. Drei Jahre später nahm er, wie Trithemius berichtet, an einer Synode zu Mainz Antheil. Ebenso wohnte er der Synode zu Toul (in villa Saponarias, jetzt Savonniers) i. J. 859, i. J. 860 der Versammlung von Tousi, und 862 und 864 denen von Pistes bei. Im J. 855 vollzog er zu Limoges die Krönung des Königs Carl von Aquitanien. Der hl. Bischof verfaßte auch eine Instruktion für den Klerus bei Verwaltung des Bußsacramentes. Dieses Buch war lange Zeit unbekannt und ist erst seit dem Anfang des 16. Jahrh. wieder aufgefunden. Es besteht aus 45 Kapiteln. Der hl. Bischof zeigt darin, wie die Priester selbst sich verhalten sollen, und dann, worauf sie im Beichtstuhle zu sehen, und welche Bußübungen sie vorzuschreiben haben. Als Rechtsquelle dienen zumeist die Kapitularen der fränkischen Könige. Er stiftete mehrere Männer- und Frauenklöster (Dovere, jetzt Vierson in Berri, Beaulieu und Vegennes in Limousin etc.), und starb nach einem sehr thätigen und mühevollen Leben am 21. Juni 866. Sein heiliger Leib ruhet in der St. Ursinuskirche. Von den Benedictinern wird sein Fest am 25. Juni gefeiert. (IV. 117–119.)
http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858. 1858.