Regulinda, V.

Regulinda, V.

V. Regulinda, Vid. (16. Aug.), eine Tochter Eberhards I. Grafen von Zürichgau, eine der reichsten Fürstinnen jener Zeit. Diese fromme Frau, auch Reginilda und Reginlinda geschrieben, die Gemahlin des Herzogs Burkhard I. von Schwaben, heirathete nach dessen am 29. April 926 erfolgtem Tode seinen Nachfolger, Herzog Hermann I., einen frommen und verdienten Mann, welcher am 10. Dec. 948 starb. Ihre Kinder waren: Burkhard, nachmals Herzog von Schwaben, Bertha, nachmals Königin von Burgund, Ida, später an Luitolf, den ältesten Sohn Otto's I. verheirathet und der selige Adelrich. Zum zweiten Male Wittwe geworden, zog sie steh als Abtissin in das Klofter St. Felix und Regula in Zürich zurück. Dieses Amt bekleidete sie nur bis zum J. 952. Von einer eben so schmerzhaften als eckelerregenden Krankheit, einer Art Aussatz, befallen, zog sie sich in Begleitung eines Hofkaplans und einiger Dienerschaft als Klausnerin auf die Insel Ufnau, wo ihr Sohn, der selige Alarich (Adelrich) bereits bis zum J. 948 als Einsiedler gelebt hatte, zurück. In glühenden Gebeten, heiligen Betrachtungen, harten Abtödtungen und strengem Fasten verbrachte sie hier neben dem von ihr erbauten Martinuskirchlein, wo sie ungesehen von einem Fenster aus täglich der hl. Messe beiwohnen konnte, ein strenges Bußleben. Die fromme Dulderin machte viele fromme Stiftungen, worunter zu Ufenau die Pfarrkirche von St. Peter und Paul deren Vollendung sie aber nicht mehr erlebte, da sie i. J. 959 (nicht schon 952) im Rufe der Heiligkeit starb. Sie wurde in Einsiedeln begraben und genießt daselbst zwar nicht in der Weise kirchliche Verehrung, daß von ihr ein Officium gebetet würde, aber gleichwohl werden ihre Reliquien mit denen anderer gottselig verstorbener Mönche und Klosterfrauen am 16. August jeden Jahres ausgestellt. Auf der Insel Ufnau befindet sich eine Kapelle, die ihren Namen trägt und am 28. Sept. 1859 neu eingeweiht worden ist. Ihr Bildniß prangt mit dem ihres Sohnes Adelrich auf den Glasgemälden der Kirche in Ufenau. Sie trägt die Kirche in den Händen, welche sie aus der Fülle ihres Glaubens erbaut hat. (III. 261 Burg. II. 198 ff.)



http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858. 1858.

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