- Rufina, S.S. (7)
7S. S. Rufina (Ruffina) et Secunda V. V. M. M. (10. Juli). Diese zwei Jungfrauen waren Töchter römischer Eltern, Asterius und Aurelia. Die Eine wurde einem gewissen Armentarius, die Andere einem Verinus zur Ehe versprochen. Beide Bräutigame waren Christen, fielen aber unter der Verfolgung der Kaiser Valerian und Gallienus im J. 257 vom Glauben ab. Rufina und Secunda verwarfen mit Abscheu den ihnen gemachten Antrag, ebenfalls die Religion Jesu abzuschwören und entflohen heimlich nach einem in Etrurien gelegenen Landgute. Sie wurden aber noch auf dem Wege eingeholt und vor Junius Donatus, den Präfecten von Rom geführt, der sie nach verschiedenen Foltern (sie sollen z. B. in siedendes Oel und in die Tiber geworfen worden sein, ohne Schaden zu leiden) an der Cornelischen Straße, an einem später Buxo genannten Orte, enthaupten ließ. Es war der Wille des Tyrannen, dall ihre Leiber unbeerdigt blieben, und den wilden Thieren zum Fraße überlassen würden. Aber eine Frau, Plautilla mit Namen, die Besitzerin des Grundstücks, auf welchem die Enthauptung geschehen war, bekehrte sich zum Christenthum und verschaffte den Martyrinnen ein ehrenvolles Begräbniß. Auf ihrer Grabstätte erhob sich in der Folge ein Heiligthum, welches Papst Damasius einweihte. Um dasselbe bildete sich später eine Stadt, die Silva Candida genannt und zu einem Bischofsitz erhoben wurde. Das Bisthum wurde im 12. Jahrh. mit jenem von Porto vereinigt. Im J. 1120 versetzte man die Reliquien der hl. Martyrinen in den Lateran. Jetzt befinden sich dieselben in der Kirche ihres Namens im Stadttheil Trastevere, an der Stelle wo (Piazza II. 31) ihr väterliches Haus gestanden war. Bildnisse zeigen das Martyrium der Heiligen. Zu Schwarzach, Bisthums Straßburg, befand sich vordem ein heil. Leib mit der Bezeichnung Rufina, dessen Uebertragungsfeier alljährlich am 27. August begangen wurde. Es ist ungewiß, welcher Heiligen d. N. derselbe gehört.
http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858. 1858.