- Siricius, S. (4)
4S. Siricius, PP. Conf. (26. Nov. al. 22. Febr.) Dieser hl. Papst, ein geborener Römer, bestieg als Nachfolger des Damasus I., der am 10. Dec. d. J. 384 gestorben war, noch in demselben Monate den päpstlichen Stuhl und regierte die Kirche Gottes bis zum 26. Nov. (nicht April) d. J. 398, also 14 Jahre (genauer 13 Jahre, 1 Monat und 14 Tage). Während dieser Zeit gab er zahlreiche Proben seiner Frömmigkeit und seines Eifers für kirchliche Zucht und Ordnung, was in dem Kirchengebete zu seiner Ehre besonders erwähnt wird. Auch auf seiner Rechtgläubigkeit haftet keine Mackel, obwohl es an Versuchen, ihm solche aufzubürden, nicht gefehlt hat. Vor seiner Erhebung war er (Cardinal-)Priester bei St. Pudentiana in pastore. Unter seinen ersten Amtshandlungen ragt die unterm 11. Febr. 386 geschehene Beantwortung mehrerer durch den Erzbischof Himerius von Tarragona bereits an seinen Vorfahrer gestellten Anfragen hervor. Nachdem er ihn von seiner Erhebung benachrichtigt hat, verbietet er vor Allem die Wiederholung der Taufe an den Arianern; dieselben sollen, wie andere Ketzer, einfach durch die Anrufung des hl. Geistes und bischöfliche Händeauflegung wieder aufgenommen werden. Es sollen aber, setzt er hinzu, die altherkömmlichen Taufzeiten zu Ostern und Pfingsten nicht willkührlich vermehrt werden. Nur die kleinen Kinder, und solche, die in Lebensgefahr stehen, wie Schiffbrüchige, feindlichen Anfällen oder der Belagerung Ausgesetzte, an schweren Krankheiten hoffnungslos Darniederliegende sollen die Taufe, wenn sie dieselbe verlangen, sogleich empfangen dürfen, damit nicht für eine ohne Taufe dahingeschiedene Seele etwa von ihm Rechenschaft gefordert werde. Für Apostaten, ausgesprungene Mönche und Rückfällige werden strenge Bußen bestimmt; die heil. Communion wird ihnen nur in der Todesgefahr gestattet. Besonders drang er auf die Heilighaltung der Sponsalien, wenn sie unter priesterlichem Segen eingegangen waren. Das Cölibatsgesetz fand an ihm einen kräftigen und strengen Vertheidiger. An Orten, wo dasselbe Widerspruch finde, sollen wo möglich die Priester aus den Klosterleuten genommen werden. Bei Ertheilung der Weihen, namentlich der bischöflichen, darf nicht sprungweise verfahren werden. Niemand kann Priester werden, der einer öffentlichen Buße unterworfen war, selbst wenn er seine Schuld vollständig abgebüßt hat. Dieser päpstliche Brief gewinnt an Wichtigkeit, wenn man bedenkt, daß er auch für die Provinzen von Cartagena, Bätica, Lusitanien, Gallicien, Narbonne und andere benachbarte Bisthümer bestimmt war. Doch vereinigte er als wahrer Nachahmer Christi, dessen Stellvertreter er war, mit der grüßten Strenge gegen jede Ketzerei auch die grüßte Milde gegen die Personen. Er mißbilligte es z. B.. daß der Kaiser Maximus gegen den Irrlehrer Priscillian Bischof von Avila, die Todesstrafe verhängte Dennoch gelang es seinen Bemühungen, die Manichäische Irlehre auszurotten. Da in Africa die Donatistische Spaltung immer noch fortdauerte, und fast jede neue Ordination von Priestern neue Wirren erzeugte, so verordnete eine römische Synode, die unter seinem Vorsttze zu Rom im J. 386 gehalten wurde, daß für die Zukunft überhaupt keine Ordination ohne Vorwissen des Papstes vorgenommen werden solle. Auch mit einigen Ausläufern der Arianischen Ketzerei hatte er zu kämpfen. Ein früherer Mönch, Namens Jovinianus, griff wie Bonosus aus Sardica in Illyrien die beständige Jungfräulichkeit der hl. Mutter Gottes an, und verkündete zugleich, daß die Getauften, wie sie auch immer leben möchten, niemals sündigen und aus der Gnade Gottes fallen könnten. Er gewann, wie alle seine spätern Nachtreter, zahlreiche Anhänger. Er wurde von dem Papste excommunicirt, rief aber, auch hierin allen Irrlehrern ähnlich, die Hilfe des Kaisers Theodosius I. gegen diese Entscheidung an. Dieser mischte sich aber in diese rein geistliche Sache nicht ein. Daß der hl. Papst dem Rufinus als Uebersetzer des Werkes von Origenes »von den Anfängen« bei seiner Abreise von Rom ein Empfehlungsschreiben nach Aquileja mitgab, ist ihm von vielen Seiten verübelt worden, beweist aber nichts gegen seine Rechtgläubigkeit, da die Origenistische Frage zu jener Zeit noch nicht spruchreif war. Der römische Stuhl urtheilt nie voreilig, am wenigsten in einer so schweren Sache als die Anschuldigung ketzerischer Meinungen ist. Außerdem soll dieser hl. Papst das Communicantes in den Canon der heil. Messe eingefügt haben. Wir glauben aber, daß es sich hier vielleicht um einen Zusatz oder eine Aenderung in der Wortstellung handeln dürfte, da jenes Gebet der Sache nach jedenfalls bis zu den apostol. Zeiten hinaufreicht. Daß er die Gräber der hhl. Martyrer im Cömeterium der Priscilla wieder herstellte, ist um so glaubwürdiger, als er selbst sein Begräbniß in demselben gewählt hatte. Wir setzen noch einige von ihm selbst herrührende Worte her, die sich auf die beständige Jungfräulichkeit der Mutter Gottes beziehen: »Wenn man nicht glauben will, was die Priester hierüber lehren, so glaube man den Aussprüchen Christi, den Zeugnissen der Engel und dem Symbolum der Apostel, das die römische Kirche zu jeder Zeit bewahrt und heilig hält.« Der hl. Papst starb am 26. Nov. des J. 398. In fünf Ordinationen hat er 32 Bischöfe, 27 Priester und 16 Diaconen geweiht. Er erreichte ein Lebensalter von 64 Jahren. Seine irdischen Reste, die anfänglich im Cömeterium der Priscilla an der Salarischen Straße beigesetzt waren, sind unter Papst Paschalis I. in die Kirche St. Praxedes (ai Monti) übertragen worden. Papst Benedict XIV. befahl, seinen Namen ins Mart. Rom., aus welchem Baronius ihn gestrichen hatte, wieder einzustellen.
http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858. 1858.