- Faustus, S. (28)
28S. Faustus, Ep. (28. Sept. al. 16. Jan.) Dieser hl. Faustus war geboren in Britannien3 zu Anfang des fünften Jahrhunderts, verlegte sich früh auf Beredsamkeit und Philosophie, war auch nach Einigen eine Zeit lang Advocat, kam dann nach Gallien und ließ sich in dem Kloster Lerins nieder. Hier in Mitte ausgezeichneter Religiosen beschaften unter strenger Beobachtung der klösterlichen Lebensweise. Im J. 433 oder 434 wurde er zum Abte des Klosters gewählt und wirkte zum Segen desselben bis gegen das J. 452, in welchem er Bischof von Riez (Alebece Rejorum Apollinarium, auch Regium etc.) in der Provence wurde. Als solcher wohnte er dem unter Papst Hilarius Hilarus) im J. 462 zu Rom gehaltenen Concilium bei, und scheint auf demselben mit Auxanius den gallischen Episkopat vertreten zu haben. Da Faustus gerade in eine Periode fiel, die vorzugsweise eine Zeit mannigfacher Lehrstreitigkeiten in der Kirche war, und da er als Abt von Lerins, das seit seiner Gründung im Rufe der Gelehrsamkeit gestanden, selbst ein großes Ansehen genoß; so darf man sich nicht wundern, wenn er von verschiedenen Seiten um Lösung von Zweifeln und Einwürfen, sowie um Beantwortung dogmatischer Fragen, die im Verlaufe religiöser Controversen sich erhoben, angegangen wurde. Er schrieb daher mehrere Tractate, z. B. zur Widerlegung monophysitischer Irrthümer, dann gegen die Arianer und Macedonianern. Als um das J. 474 der Priester Lucidus mit seiner prädestinatianischen Irrlehre, der Mensch könne einzig und allein durch die Gnade selig werden ohne eigene Mitwirkung, hervortrat, mußte Faustus im Auftrage seiner Mitbischöfe sein Ansehen gebrauchen, um den Irrenden mündlich und schriftlich zur Wahrheit zurückzuführen. Lucidus ward auf einer Synode zu Arles zum Widerrufe gebracht; Faustus aber fiel hiebei selbst in einen Irrthum, indem er in einer aus zwei Büchern bestehenden Schrift »über die Gnade Gottes und den freien Willen«, welche er bei dieser Gelegenheit schrieb, Lehrmeinungen hervorbrachte, die an den Semipelagianismus streiften. Daher kam es, daß die Päpste Gelasius, Hormisdas und Felix III. diese Schrift als Irrthümer enthaltend verwarfen, und deßwegen haben auch Manche Anstand genommen, diesen Faustus als einen Heiligen gelten zu lassen. Allein es darf hiebei nicht übersehen werden, daß zu seiner Zeit kirchliche Entscheidungen über die Lehre der Semipelagianer noch nicht vorlagen, daß ferner auch andere heil. Männer in ihren Schriften manchmal geirrt, dann aber, auf den Irrthum aufmerksam gemacht, sich gebessert und das dadurch etwa gegebene Aergerniß durch anderweitige ausgezeichnete Wirksamkeit wieder gesühnt haben. Dieß muß auch bei unserem hl. Faustus der Fall gewesen seyn, indem sich sein Name immer unter den Heiligen des gallischen Martyrologiums fand und die Kirche von Riez ihn stets als einen Heiligen verehrte. Auch wird sein Leben von dem hl. Sidonius Apollinaris, den er einmal beherbergte, sehr gerühmt. Wahrscheinlich hat auch das zur Sühnung seines Fehlers beigetragen, daß er wegen einer Schrift gegen die Arianer ins Exil wandern mußte. Doch treffen wir ihn im J. 484 schon wieder auf seinem bischöflichen Sitze. Es wird von ihm gesagt, daß er viel in rauhen Einöden gewohnt, sein Kloster Lerins oft besucht, Fremden und Gefangenen viel Gutes gethan, und Arme auf seine Kosten zur Erde bestattethabe. Er scheint in einem Alter von 90 Jahren, vielleicht um 490 oder 493, in die ewige Ruhe eingegangen zu seyn. Bollandus behandelt den Heiligen am 16. Januar (II. 28), während dagegen die Fortsetzer seines Werkes darthun, daß ihn die Kirche von Riez, wo sein Fest mit einer Octav gefeiert wird, am 28. Sept. verehrt, an welchem Tage sie sich denn auch weitläufiger über ihn verbreiten, sais Bollandus gethan. (Sept. VII. 651.)
http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858. 1858.