Hadoludus, S.

Hadoludus, S.

S. Hadoludus, Ep. Conf. (20. Jan. al. 20. Aug.) Dieser heil. Bischof, auch Chadoindus, Haduindus, Harduinus, Chadoenus, Hadwinus, Caduindus, Clodoenus, frz. Chadoin, Hardouin, Audoin genannt, war der zwölfte Bischof von Mans, der in der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts lebte und dem Concil von Rheims (630) anwohnte. Dem Concil von Chalons (650) konnte er nicht mehr persönlich, wohl aber noch durch einen Stellvertreter, den Abt Hagnoaldus, beiwohnen. Er erbaute und erneuerte viele Kloster und Gotteshäuser, worunter Evron und Boisseliere, und starb, nachdem er über 30 Jahre das Bisthum geleitet hatte, in großer Heiligkeit. In seinem Testamente setzte er die Kirche von Mans zur Haupterbin ein. Wie die Bollandisten (Aug. IV. 2) bemerken, nennt ihn Castellanus am 20. Aug., und auch bei Butler (XI. 344), wo er Harduin genannt wird, heißt es, daß er am 20. Aug. (653) gestorben sei. Bollandus selbst, welcher sein Leben unter dem Namen S. Hadoindus gibt, sagt aber ausdrücklich, daß sein Tod auf den 20. Jan. falle. (II. 1140.)



http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858. 1858.

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