- Marcellinus, S. (6)
6S. Marcellinus, M. (6 April al. 27. Aug.) Dieser hl. Marcellinus lebte zur Zeit der donatistischen Streitigkeiten. Ein Beamter von frommer, streng kirchlicher Gesinnung, schien er dem Kaiser Honorius vorzüglich geeignet, die Beilegung derselben durchzusetzen. Unter den Notaren seines Hofes besaß er keinen, dem er mehr Vertrauen schenkte, der größere Rechtlichkeit zeigte, weßhalb er ihn auch zum Tribun derselben erhob. Er kam im J. 410 mit kaiserlicher Vollmacht nach Carthago, um »als Richter« die Klagen der Donatisten und Katholiken anzuhören und auszugleichen. Er ließ die streitenden Parteien drei Tage lang in den Gargilianischen Thermen, wohin er sie berufen hatte, ihre Sache vortragen und entschied nach reiflicher Ueberlegung zu Recht, daß die Donatisten als widerlegt anzusehen seien. Der Kaiser bestätigte den Spruch, worauf viele der Donatisten sich bekehrten. Friede und Einigkeit kehrte (nach Orosius) in die Kirche zurück. Dem hl. Marcellinus gibt der eben genannte Schriftsteller das schöne Zeugniß, daß er allen guten Dingen aufs eifrigste nachgestrebt habe (er nennt ihn omnium bonorum studiorum appetentissimus). Der hl. Augustin schrieb auf seine Veranlassung einige seiner werthvollsten Bücher und Abhandlungen (z.B. de peccatorum meritis et remissione, de bapt. parvulorum, de civitate Dei). Auch der hl. Hieronymus spricht von ihm in Ausdrücken vorzüglicher Werthschätzung. Spanische Legendenschreiber, wie z.B. Majus, lassen ihn von Toledo gebürtig sein, aber ohne für diese Behauptung irgend einen Beweis beizubringen. Er wurde des Hochverraths angeklagt und vom hl. Augustinus vertheidiget. Da die Vertheidigung nutzlos war, bereitete ihn der große Bischof zum Tode. Kaiser Honorius restituirte ihm wenigstens seine Ehre, indem er ihn einen Mann ruhmreichen Andenkens nannte. Sein Tod erfolgte im J. 413. (I. 539–542).
http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858. 1858.