- Margarita, B. (12)
12B. Margarita, V. (13. al. 14. April). Diese sel. Margarita brachte die größte Zeit ihres Lebens in Cita di Castello in Umbrien zu und führt von dieser Stadt (Tifernum, Tillerinum) auch den Beinamen. Ihr Geburtsort war Metola (Metula), derselben Diöcese, ihre Eltern ehrsame, aber wie es scheint arme Leute. Sie selbst war von Geburt aus krüppelhaft und blind, wendete sich aber schon frühzeitig der frommen und abgetödteten Lebensweise zu. Ein Gelübde ihrer Eltern, das sie zu Cita di Castello lösten, um für ihre Tochter das Augenlicht zu erbitten, blieb ohne Erfolg. Im Margaretha-Kloster daselbst, wohin die Eltern sie gebracht hatten, erhielt sie eine harte Behandlung (dure habita) und wurde endlich ganz entlassen. Da nahm sich ihrer ein begüterter Bürger, Namens Venturino, an und brachte sie im Einvernehmen mit seiner Gattin Grigia (Gregoria) in sein Haus. Nun hatte sie doch ein Unterkommen gefunden und konnte ihrer einzigen Neigung, dem Dienste Gottes, ungehindert sich hingeben. Bald gelangte sie zu außergewöhnlichen Gnaden. Man sah sie im Gebete oft, nach den Aussagen Einiger sogar täglich, wann sie betete, über der Erde schweben, und in der Eucharistie erkannte sie, wie mit körperlichen Augen, das Geheimniß der Geburt unsers Herrn. Sie betete aus dem Gedächtniß das Officium des hl. Kreuzes und der seligen Jungfrau sammt dem Psalterium, worunter in diesem Zusammenhange, und weil sie das Ordenskleid des hl. Dominicus genommen hatte, wohl der Rosenkranz zu verstehen ist74. Den Kindern des Hauses ertheilte sie Unterricht im Glauben und in der Gottesfurcht, wie überhaupt außer den Tugenden des Gehorsams, der Frömmigkeit und Andacht ihre Nächstenliebe (caritas) hervorzuheben ist. Als sie am 13. April 1320 gestorben war, erhielt ein stummes und krüppelhaftes Mädchen plötzlich bei Verehrung ihres Leichnams die Gesundheit, so daß sie laut Gott pries und ausrief: »Die sel. Margarita hat mich gesund gemacht«. Im J. 1588 wurden ihre Reliquien erhoben und am 19. Oct. (Nov.) 1609 erhielt die Stadt Cita di Castello und der gesammte Dominicaner-Orden die Erlaubniß, sie mit Officium und Messe de Communi Virg. als eine Selige verehren zu dürfen. Bei Migne steht sie zum 14. April. Ebenso bei Butler (V. 26), welcher sie »heilig« nennt. (II. 190–198).
http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858. 1858.