- Perpetuus, S. (1)
1S. Perpetuus, Ep. Conf. (8. April). Der hl. Perpetuus war der Nachfolger des Eustochius2 und nach der Reihenfolge der sechste Bischof von Tours (cf. Jan. II. 194.), der aus einer Senatorsfamilie abstammte und in verschiedenen Provinzen bedeutende Güter besaß, die er alle zum Nutzen der Kirche und zur Unterstützung der Armen verwendete. Zum Bischof ernannt, suchte er vorzüglich die Gottesfurcht und kirchliche Zucht in seiner Diöcese zu befördern, und hielt deßwegen im J. 461 eine Synode. Zuvörderst wurden die Kleriker zur Beobachtung der Keuschheit ermahnt; wenn schon der Laie, um Erhörung zu finden, Enthaltung üben müsse, um wie viel mehr der Priester, der stündlich bereit seyn soll, das hl. Opfer für das Volk zu entrichten! Unter der Strafe der Ausschließung wurde ihnen untersagt, fremde Weibspersonen im Hause zu haben. Außerdem wurde auf die Rückkehr in den Laienstand, auf die Ordination von Priestern in einer fremden Diöcese, auf den Eintritt in eine solche ohne bischöfliche Erlaubniß (commendatitiae) die Excommunication gesetzt. Ferner schrieb er die Art und Weise vor, wie man die Vorabende der großen Festtage zu begehen habe; verordnete das Fasten an den Mittwochen und Freitagen, ausgenommen von dem Tage des hl. Johannes des Täufers bis zu Ende August, und von Weihnachten bis zum 14. Januar und während der ganzen österlichen Zeit. Auch befahl er noch an einem dritten Tage der Woche zu fasten, von dem Feste des hl. Martinus bis Weihnachten – wahrscheinlich am Montag. Diese Verordnungen wurden noch beobachtet, als der hl. Gregorius von Tours seine Geschichte schrieb, d.h. 120 Jahre nach dem Tode des hl. Perpetuus. Dieser große Diener Gottes trug eine besondere Hochachtung zu den Heiligen; er verehrte ihre Reliquien, verzierte ihre Behälter und schmückte die unter ihrer ihrer Anrufung stehenden Kirchen. Jene des hl. Martinus, die von Brictius erbaut worden, schien ihm zu klein für die von allen Seiten herbeiströmenden Gläubigen; er ließ daher eine größere und prachtvollere aufführen. Als sie vollendet war und er die Einweihung vorgenommen hatte, übertrug er den Leichnam des hl. Martinus dahin am 1. Juli 473. – Nichts beurkundet mehr seine Liebe zu den Armen als sein im J. 475, also 15 – 16 Jahre vor seinem Tode von ihm unterschriebenes Testament, welches auf uns gekommen ist. Zuerst läßt er seinen Gläubigern Alles nach, was sie ihm schuldig waren, dann vermacht er seine Büchersammlung und noch andere Gegenstände seiner Kirche und setzt zuletzt die Armen zu seinen Erben ein. Der Anfang dieses Testaments lautet wie folgt: »Im Namen Jesu Christi. A. Ich Perpetuus, Sünder und Priester der Kirche von Tours, will nicht sterben, ehe ich meine letzte Willensmeinung bekannt gemacht, aus Furcht, die Armen möchten bei Vertheilung meiner Güter vergessen werden. Ja euch, die ich in meinem Herzen trage, meine geliebten Brüder, meine Krone, meine Freude, meine Gebieter, meine Kinder! euch, Arme Jesu Christi, die ihr euer Brod bettelt, Kranke, Wittwen und Waisen! euch setze ich als meine Erben ein. Euch gebe ich Alles, was ich besitze, meine Felder, Triften, Wiesen, Wälder, Weinberge, Häuser, Gärten, Bäche, Mühlen, Gold, Silber, Kleider und Alles. Sogleich nach meinem Tode sollen alle diese meine Güter veräußert und der Erlös in drei Theile zerlegt werden, wovon zwei nach der Anweisung des Priesters Agrarius und des Comes Agilo unter die armen Männer vergeben werden; den dritten aber soll die Jungfrau Dadolena unter die Wittwen und Armen des weiblichen Geschlechts vertheilen.« Der hl. Perpetuus starb nach dreißigjähriger gesegneter Amtsführung, wie die Gall. chr. angibt, im J. 503 (nach And. im J. 490 oder 91.) Er wurde in der Kirche des heil. Martinus, in dessen Tugendglanz er gewandelt hatte, beigesetzt. (I. 748–752. But.)
http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858. 1858.