Aemiliana de Cerchis, B. (3)

Aemiliana de Cerchis, B. (3)

3B. Aemiliana de Cerchis (Humiliana), Vid. III. Ord. (19. Mai). Die selige Aemiliana de Cerchis (de Circulis) – oder, wie sie sich aus Demuth lieber nannte, Humiliana – wurde zu Florenz von bürgerlichen Eltern im J. 1219 geboren (Filia Olivieri Cirki, Civis), und trat schon im 16. Jahre in den Ehestand, in dem sie um der Gottseligkeit willen viel zu erleiden hatte. Nach dem Tode ihres Mannes, mit dem sie etwa 5 Jahre in der Ehe lebte, wies sie, eine 22jährige Wittwe, jeden Antrag zur Wiederverheirathung so entschieden zurück, daß sie erklärte, wenn man ihr die Wahl ließe, lieber den Tod durch Feuer anzunehmen, als sich wieder zu verehlichen; sie ließ sich aber in den dritten Orden des hl. Franciscus aufnehmen. Von da an lebte sie in ihrem Hause überaus gottesfürchtig, wünschte inbrünstig mit Christo zu leiden und brachte Tage und Nächte im Gebete zu. An Verfolgungen von der Welt fehlte es ihr nicht; ihr eigener Vater erklärte sie mit Andern für eine eigensinnige Närrin, und ihre Schwester that ihr Alles zu leid, was sie ersinnen konnte. Dagegen sendete ihr Gott zum Ersatz für diese Leiden seine himmlischen Tröstungen und öfters wurde sie in ihrer Einsamkeit von Christus, Maria, den hl. Engeln und andern Heiligen heimgesucht. Auch noch in anderer Beziehung sah Gott auf seine demüthige Magd herab; er verlieh ihr nämlich die Gabe der Weissagung und der Wunder. Durch letztere erweckte sie ihre eigene Tochter, Rivalis mit Namen, vom Tode zum Leben. Endlich fiel sie in ein tödtliches Fieber, an welchem sie vier Monate krank lag, bis sie zuletzt sanft verschied den 19. Mai des Jahrs 1246, in ihrem 27. Lebensjahre. Siewurdeinder Kircheder Franciscaner zu Florenz begraben. Auch nach dem Tode noch verherrlichte Gott seine demüthige Dienerin durch Wunderaller Art, so daß im J. 1624 ihr Beatificationsprozeß aufgenommen und am 11. Mai des Jahres 1626 ihre öffentliche Verehrung in sofern gestattet wurde, daß von da an in der Kirche zum hl. Kreuz in Florenz an ihrem Sterbtage Messe und Officium de Communi genommen werden darf.



http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858. 1858.

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