- Eugenius, S. (16)
16S. Eugenius, Ep. (13. Juli). Als der hl. Bischof Desgratias von Karthago nach einer nur dreijährigen, aber ruhmvollen Amtsverwaltung gestorben war, ging die fanatische Wuth der arianischen Vandalen gegen die Katholiken so weit, daß sie der Kirche von Karthago keinen Bischof mehr gönnten, und 24 Jahre lang die Wahl eines neuen nicht gestatteten. Erst Hunerich, Geiserichs Sohn und Nachfolger, gab (aber nur bedingnißweise) eine solche Wahl zu, welche dann um das J. 480 auf Eugenius, einen wegen seines Glaubensmuthes, seines Eifers und seiner Klugheit allgemein verehrten Bürger von Karthago, fiel. Eugenius war ein Muster eines katholischen Bischofes, gewann als solcher selbst die Hochachtung der Arianer, und bekehrte Viele zum reinen heiligen Glauben. Das erregte aber die Eifersucht der arianischen Geistlichkeit und den Haß des tyrannischen Königs. Hunerich verbot dem Heiligen, sich fernerhin des bischöflichen Thrones zu bedienen, dem Volke zu predigen und den katholischen Vandalen den Zutritt in die Kirche zu gestatten; aber der unerschrockene Bischof gab eine der Würde seines Amtes angemessene Antwort, und sagte namentlich in Betreff des dritten Punktes des Verbots: das Haus Gottes stehe Jedem offen, und er dürfe Niemanden zurückweisen. Nun brach eine furchtbare Verfolgung der Katholiken aus. Vor Allem wurden die Kirchenthüren mit Soldaten besetzt, die Jedem, der vandalische Kleidung trug, mit einem Hacken in die über den Scheitel gebundenen Haare fuhren und diese oft mit der Haut abrissen. Die Verfolgung wurde bald allgemein, und um viele der Gehaßten mit einem Schlage zu vernichten, wurden bei 500 Priester und fast 5000 katholische Laien ins Exil geschickt. Der hl. Eugenius war in dieser ersten Verbannung nicht begriffen. Nun wollte Hunerich unter dem Scheine des Rechts gegen die Katholiken auftreten, besonders da ein Gesandter aus Constantinopel Gerechtigkeit gegen sie verlangt hatte. Er erließ demnach ein strenges Edict an sämmtliche »homousianische«36 Bischöfe, worin er erklärte, die kathol. Geistlichen hätten so oft das Gesetz, auf den Gütern der Vandalen keinen Gottesdienst zu halten, verletzt, und unter dem Vorgeben, allein die wahre christliche Lehre zu besitzen, die Seelen der Christen verführt, daß er diesem Aergerniß steuern müsse. Alle Bischöfe sollten daher anfangs Februar 484 zu Karthago erscheinen, um in einer mit den arianischen Bischöfen zu haltenden Disputation ihren Glauben aus der heil. Schrift zu erweisen. Da der Heilige sah, daß die Feinde des Glaubens Richter und Partei seyn würden, bat er den König, daß auch auswärtige Bischöfe, insbesondere Abgeordnete der römischen Kirche, zu der Disputation zugezogen werden möchten. Zur selben Zeit heilte der hl. Eugenius wunderbarer Weise einen Blinden, Felix mit Namen, worüber das Volk in große Lobeserhebungen ausbrach. Das ermuthigte die katholischen Bischöfe, zu der vorhablichen Disputation zu kommen. Allein Hunerich ließ die gelehrtesten und eifrigsten derselben ins Gefängniß setzen oder schickte sie in die Verbannung, und der arianische Patriarch wich zuletzt einer eigentlichen Disputation aus, unter dem Vorwande, er sei der lateinischen Sprache nicht kundig. Den katholischen Bischöfen blieb nichts übrig, als ihr Glaubensbekenntniß, dessen Abfassung von Vielen unserem Heiligen zugeschrieben wird, schriftlich einzureichen. Hunerich antwortete damit, daß er die Katholiken als Ketzer erklärte und befahl, es sollten ihnen alle Kirchen genommen, die Schulen geschlossen, die Klöster geleert werden; den Bischöfen sollte das Recht, zu weihen, und allen katholischen Christen überhaupt das Recht, zu erben und zu testiren, genommen seyn. Nach Corsica schickte er 46 Bischöfe und 302 nach den afrikanischen Wüsten. Letzteres Loos traf auch den hl. Eugenius. Als er an dem Orte seiner Verbannung angekommen war, wurde er einem arianischen Bischofe, Namens Antonius, übergeben, und dieser hatte seine Freude, den Heiligen zu quälen. Er aber ertrug alle Leiden mit freudigem Muthe, und fügte ihnen sogar noch freiwillige Abtödtungen, lange Nachtwachen etc. bei. Das schwächte seinen Leib, und er erkrankte, genas aber wieder durch Gottes Beistand, ungeachtet er nur verderbliche Arzneien zu nehmen genöthigt ward. Er wurde zwar nach einigen Jahren durch den Vandalenkönig Guntamund zurückgerufen, und bemühte sich dann, die Rückkehr der übrigen Bischöfe und die Rückgabe der den Katholiken entrissenen Kirchen zu bewirken; aber eben dieser Eifer und dazu noch seine Wundergabe, die den Arianern ein Dorn im Auge war, bewogen Guntamunds Nachfolger Thrasamund, ihn 498 aufs Neue, und zwar dießmal nach Gallien zu verbannen, wo er zu Alby im J. 505 im Rufe der Heiligkeit starb. Sein Name findet sich auch im Mart. Rom. am 13. Juli. Unmittelbar vor seiner zweiten Exilirung war Eugenius schon mit den Bischöfen Vindemialis und Longinus zum Tode verurtheilt, aber während letztere wirklich enthauptet wurden, aus unbekannten Gründen auf der Richtstätte pardonnirt worden. (III. 487.)
http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858. 1858.