Nicolaus I, S. (13)

Nicolaus I, S. (13)

13S. Nicolaus I., Papa Conf. (13. Nov.). Dieser hl. Papst (vom J. 858–867), eines der tugendhaftesten und kräftigsten Kirchenhäupter, war von Geburt ein Römer. Vor seiner Erhebung war er als Diakon des Papstes Benedict III. dessen eifrigster und einsichtsvollster Berather (die Diakonatsweihe hatte ihm schon Leo IV. ertheilt) gewesen, der in allen kirchlichen Angelegenheiten ihm die reichen Schätze seines Wissens und seiner Klugheit öffnete. Als Papst scheint ihm seit den Zeiten des hl. Gregor d. Gr. keiner an die Seite gestellt werden zu können. Er hielt seine geistliche Autorität als oberster Hirt des Erdkreises in jeder Weise aufrecht. Bei seiner Weihe und Krönung in der Peterskirche war der Kaiser Ludwig II. gegenwärtig. Er ist der erste gekrönte Papst. Bald darauf erhielt er von Constantinopel Nachrichten, daß der dortige Patriarch, der hl. Ignatius, weil er den grausamen Wüstling Bardas, welcher im Namen des minderjährigen Michael III. die Regierung des Reiches führte, aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen hatte, vertrieben und an seine Stelle gegen alle kirchliche Ordnung der bisherige Hauptmann der kaiserlichen Leibwache und erste Staatssecretär Photius, ein zwar viel belesener, aber ehrgeiziger und ränkevoller Mann, damals noch Laie, mit bisher unerhörter Schnelligkeit erhoben worden sei. Der hl. Ignatius nahm in seiner schweren Bedrängniß seine Zuflucht zum Papste. Er schickte ihm eine Abschrift seines an den orientalischen Episcopat gerichteten Rundschreibens. Wie aber dieser dasselbe durch die Ränke des Bardas und seiner Creatur, des Photius, nicht erhielt, so vernachlässigten auch die Kleriker Laurentius und Stephanus treulos dessen Ueberbringung nach Rom. Aber auch Photius konnte die römische Kirche nicht unbeachtet lassen, sondern gedachte vielmehr dem hl. Ignatius zuvorzukommen, um sich im Patriarchate zu sichern und die Entsetzung seines Vorgängers vollgiltig zu machen. Darum erwirkte er durch des Bardas Vermittelung die Abordnung einer Gesandtschaft an den hl. Papst Nicolaus. Sie brachte goldene Patenen, Kelche und kostbare Gewänder mit als Geschenke für den Papst und zwei Briefe von Michael und Photius. Der Kaiser erbat in seinem Schreiben die Absendung päpstlicher Legaten nach Constantinopel behufs einer dort abzuhaltenden Synode. Die Nothwendigkeit, eine solche zu berufen, begründete er durch den Hinweis auf die Nachwehen der Bilderstürmerei; zur Ordnung der zerrütteten kirchlichen Zustände und Beilegung der Zerwürfnisse beanspruchte er die Mitwirkung des apostolischen Stuhles. Der Patriarch Ignatius habe sich aus Alters- und Gesundheitsrücksichten gern des Patriarchats begeben und in ein Kloster zurückgezogen. Zu gleich setzte Photius den Papst von seiner Stuhlbesteigung in Kenntniß und suchte durch sein Bekenntniß zu den Glaubenssätzen der sieben ersten ökumenischen Concilien das ersehnte Gemeinschaftsband mit demselben zu erschleichen. Wie der Kaiser, so entstellte auch sein Patriarch den wahren Sachverhalt. Ignatius habe seinem Amte, versicherte er, entsagt, er selbst sei nur gezwungen und mit äußerstem Wiederstreben in dasselbe eingetreten. Indessen durchschaute der hl. Nicolaus die Falschheit dieser Angaben um so leichter, als dieselben in schwülstige Redensarten eingehüllt und bereits auch dunkle Gerüchte von den geschehenen Gewaltthätigkeiten zu seinen Ohren gedrungen waren. Auch mußte es ihn billig befremden, daß der hl. Ignatius selbst ihm mit keiner Sylbe seine Resignation sollte angezeigt haben. Er that also nur so viel dem Kaiser zu Willen, als mit dem Wohle der Kirche unzweifelhaft und nothwendig zusammenhing, d.h. er ernannte die Bischöfe Rhodoald von Porto und Zacharias von Anagni zu seinen Legaten a latere – eine Bezeichnung, der wir unter seinem Pontificate und in seinen Briefen zum ersten Mal begegnen, – und gab ihnen Antwortsschreiben an Michael und Photius mit, die vom 25. Sept. 860 datirt waren. Er bezeigte dem Kaiser seinen Beifall, daß er durch Abordnung von Gesandten nach Rom den Frieden der Kirche beabsichtigt habe, tadelte aber zugleich in strengen Worten die Absetzung des Ignatius gegen die deutlichen Bestimmungen der Concilien und päpstlichen Decretalen, noch mehr aber die durchaus uncanonische Erhebung und Weihe des photius, welcher »als Lehrer emporsprang, ehe er die Kirchenlehre kennen gelernt, und Andere zu heiligen übernahm, ehe er selbst geheiliget war.« Er könne also die Erhebung des Photius so lange nicht als rechtmäßig erkennen, bis die Sache durch seine Gesandten untersucht, und er selbst über Alles, was in Hinsicht auf diese kirchlichen Angelegenheiten zu Constantinopel geschehen sei und geschehen werde, genauen Bericht erhalten habe. Ignatius selbst solle auf dem Concil erscheinen, um sich über die Ursachen der einer Verachtung fast gleichkommenden Verlassung seines Volkes (quam ob rem spreverit traditam sibi plebem) zu erklären. Dann erst werde er eine endgiltige Entscheidung mit apostolischer Sanction erlassen. In ähnlicher Weise schrieb er dem Photius, daß er sich zwar seiner katholischen Gesinnung freue, ihn aber seiner uncanonischen Erhebung halber so lange nicht als den Vorstand einer so berühmten Kirche mit brüderlicher Liebe ehren und umfangen könne, als er darüber nicht beruhigende Erklärungen durch Photius und seine eigenen Legaten erhalten habe. Die letztern waren aber so treulos, als die Abgesandten des hl. Ignatius an den hl. Nicolaus gewesen waren; sie ließen sich bestechen und überschritten ihre Vollmachten so sehr, daß sie sogar dazu stillschwiegen, als im Concil die Briefe des Papstes verfälscht und verstümmelt vorgetragen und den getreuen Anhängern des rechtmäßigen Patriarchen von Constantinopel der Zutritt zu demselben versagt, dieser aber in einer Art Gefangenschaft gehalten wurde. Man erlaubte ihm nicht einmal, in seinem Amtsgewande vor der Versammlung zu erscheinen und beachtete nicht im geringsten seine Berufung an den Papst selbst, den er als seinen Richter anzuerkennen sich bereit erklärte, sondern beschloß einfach seine Absetzung, die zu unterzeichnen er sich umsonst weigerte, da man mit Gewalt seine Hand ergriff und so die Unterschrift förmlich erzwang. Doch glückte es dießmal, dem hl. Nicolaus genauere und wahrheitsgetreue Nachrichten zugehen zu lassen, so daß die Berichte seiner Legaten und des Photius ihn nicht zu täuschen vermochten. Zunächst erließ er also eine Encyklica an die Patriarchen von Alexandria, Antiochia und Jerusalem und den gesammten morgenländischen Episcopat, worin er sich neuerdings gegen Photius und die Absetzung des hl. Ignatius aussprach. Dann schrieb er in gleichem Sinne an Photius und wiederlegte alle seine Ausflüchte. In gleich würdigem Tone verfaßte er am 19. März 862 die Antwort an den Kaiser Michael und veranstaltete im nämlichen Jahre und in den zweifolgenden Synoden in Rom, von welchen die letztere seine treulosen Legaten excommunicirte. Auf dieser Entscheidung blieb der Papst unentwegt und ließ weder durch Drohungen noch harte Schimpfworte sich verleiten, davon abzugehen oder in seinen Entgegnungen den Kaiser mit gleicher Münze zu bezahlen. Er ruft Gott zum Zeugen an, daß er fern von jeden Nebenabsichten allein das hl. Recht und Gedeihen der Kirche vor Augen habe und schützen wolle, und daß er bereit sei, um der Wahrheit willen sein Blut zu vergießen. Dann setzt er hinzu: »Da gemäß den Canonen die Appellation von dem niederen an das höhere Gericht gestattet ist, um nun den Urtheilsspruch entweder aufzuheben oder zu bestätigen, so ist es offenbar, daß dem Urtheile des apostolischen Stuhles, dessen Autorität die größte ist, von Niemanden vorgegriffen werden kann, und daß es Niemanden erlaubt ist, über seinen Urtheilsspruch nochmal zu urtheilen. Daher gestatten die Canonen die Appellation an denselben, wie sie verbieten von demselben wieder zu appelliren; nur er selbst hat die Vollmacht, sein Urtheil zu verbessern.« Aus dieser Ursache, setzt er hinzu, sollten beide Theile in Rom erscheinen oder ihr Nichterscheinen durch Entschuldigungsbriefe rechtfertigen, in diesem Falle aber Stellvertreter zur Führung ihrer Angelegenheiten in Rom bevollmächtigen. Neuerdings verbot er bis dahin die Gemeinschaft mit dem Eindringlinge Photius, und befahl die Wiedereinsetzung des hl. Ignatius. Je länger der Kaiser sich dessen weigerte, desto mehr verstärkte der hl. Papst sein gerechtes Verlangen: »Es ist ein Werk des Teufels«, schrieb er im J. 866 an den Kaiser, »daß der Patriarch Ignatius vertrieben wurde, und Photius die jenem anvertraute Kirche ehebrecherisch an sich riß«, und drohte ihm mit dem Banne. Eben so hielt er dem Photius seine schmähliche Handlungsweise gegen Ignatius in strengen Worten vor, nannte ihn in diesem Betracht einen Mörder und eine Schlange, verglich ihn mit Cham und den Juden und drohte ihm schließlich mit lebenslänglicher Excommunication. Den hl. Ignatius tröstete er in einem weitern Schreiben durch den Hinweis auf die heiligen Männer der Vorzeit, welche unter Thränen gesäet, um in Freuden zu ärnten und stellte ihm als Vorbilder ausdauernder Standhaftigkeit den Erzmartyrer Stephanus und den hl. Athanasius von Alexandria vor Augen. Diese und andere Briefe erreichten den Ort ihrer Bestimmung nicht, weil den päpstlichen Legaten das Betreten des oströmischen Staatsgebietes verwehrt ward. Außerdem verfolgte nunmehr Photius mit allem Eifer seine hochfahrenden, auf eine völlige Trennung von der abendländischen Kirche hinausgehenden Pläne und wagte sogar, den Papst Nicolaus und alle seine Anhänger der Ketzerei zu beschuldigen. Nichts konnte den glaubenseifrigen Papst mehr kränken als dieser Vorwurf, weßhalb er sich auch an die Bischöfe des Abendlandes, namentlich Deutschlands und Frankreichs wendete, damit sie theils durch Synodalbeschlüsse, theils durch eigene Schriften diesen unerhörten Vorwürfen begegneten. In der That zeigte sich die Anhänglichkeit und Liebe der abendländischen Bischöfe an den apostolischen Stuhl bei dieser Gelegenheit im schönsten Lichte und gewährte dem Papste großen Trost. Indessen erreichte den schändlichen Michael III. ein eben so schändlicher Tod, und als am 23. Sept. d.J. 867 Basilius den Thron bestieg, wurde Photius abgesetzt und der hl. Ignatius in allen Ehren zurückgerufen. Der neue Kaiser und der rechtgläubige Patriarch schrieben sogleich an den hl. Nicolaus, um, unter vollster Anerkennung der apostolischen Autorität des römischen Stuhles, ihm diese glückliche Wendung der Dinge zu berichten, aber die Boten fanden bei ihrer Ankunft in Rom den hl. Nicolaus nicht mehr am Leben. Noch eine andere wichtige Angelegenheit zog sich bis zum Ende seines Lebens hin, die Ehestreitsache Lothars, Königs von Lothringen, mit seiner Gemahlin Theutberga. Auch hier erscheint der hl. Nicolaus I. als Schützer der verfolgten Unschuld und Bestrafer der Schlechtigkeit und Willkühr. Umsonst waren zwei mächtige Bischöfe, Günther von Cöln und Theodgant von Trier auf Seite des Königs; umsonst sprachen sich sogar zwei Synoden zu Aachen im J. 860 und 862 in gleichem Sinne aus; umsonst geschah das Gleiche im folgenden Jahre auf einer Synode zu Metz, wo seine eigenen, aber bestochenen Legaten den Vorsitz führten; umsonst hetzten sie den Kaiser Ludwig II. zum Kriege gegen den Papst. König Lothar mußte, nachdem sein Unrecht constatirt war, seine Concubine Wallrada entlassen und seine rechtmäßige Gemahlin zu sich nehmen. Allerdings wurde er rückfällig, aber der hl. Nicolaus sprach kurz vor seinem Tode den Bann über ihn. Auch die Bekehrung der Bulgaren fiel in die Zeit seines Pontificates, sie begann nämlich im J. 864. Der König Bogoris, welcher anfänglich sich und sein Land dem Patriarchat von Constantinopel unterstellt hatte, fand es aus politischen und religiösen Gründen gerathener, mit dem apostolischen Stuhle zu Rom in Verbindung zu treten. Er schickte im Monat August d.J. 866 Gesandte mit 106 Lehre und Disciplin behandelnden Fragen nach Rom und bat um deren Lösung. Als der Papst nicht bloß diese Bitte zur vollsten Zufriedenheit des Königs erfüllte, sondern auch den heimkehrenden Gesandten desselben die Bischöfe Paulus von Populonia und Formosus von Porto als Begleiter und Lehrer für die Bulgarei mitgab, war das Band der Einheit derselben mit dem römischen Stuhle geknüpft. Merkwürdig ist die Ueberzeugungstreue und Begeisterung, womit der hl. Nicolaus über das Amt eines Vorstehers der gesämmten Kirche sich ausspricht: »Weil die Gesammtheit der Gläubigen von dieser heiligen römischen Kirche, welche das Haupt aller Kirchen ist, die Lehre verlangt, die Reinheit des Glaubens fordert, weil jene, die würdig und durch die Gnade Gottes erlöst sind, von ihr die Befreiung von ihren Verbrechen erbitten, so müssen wir, denen die Heerde Christi übertragen ist, bekümmert sein, um so mehr Sorgfalt für sie anwenden, als gierige Wölfe rechts und links ihren Rachen aufthun, um sie zu zerfleischen.« Gleich darauf sagt er: »Es ist bekannt, daß die heilige römische Kirche durch den seligen Apostelfürsten Petrus, welcher durch den Mund des Herrn den Primat der Kirchen empfangen hat, das Haupt aller andern Kirchen ist, und daß diese von ihr die rechte Weise und Ordnung in allem kirchlichen Nutzen und in allen kirchlichen Einrichtungen, welche sie gemäß der canonischen Bestimmungen und der Anordnungen der Väter unverletzt und unverbrüchlich bewahren sollte, erforschen und befolgen. Hieraus folgt, daß, was von den Lenkern (rectoribus) dieses Sitzes mit voller Autorität bestimmt wird (sancitur), durch keine gegentheilige Gewohnheit, die dem eigenen Willen folgt, aufgehoben (removeatur), sondern ganz fest und unerschütterlich festgehalten wird.« Die Bekehrung der Nordalbinger und Dänen durch den hl. Ansgar lag ihm sehr am Herzen. Es gezieme ihm, schrieb er, welcher den vorzüglichsten Platz (locum praecipuum) in der Kirche Gottes einnehme, auch am meisten darauf Bedacht zu nehmen, den Samen des göttlichen Wortes unter alle Völker auszustreuen und die Säeleute zu trösten. Daher erfüllte ihn der Fortschritt des Glaubens in jenen Gegenden mit hoher Freude. An der Bekehrung des Königs Horik des Jüngern und an der Vereinigung des Bisthums Bremen mit dem Erzbisthum Hamburg hat er besondern Antheil genommen. (Cf. Febr. I. 406 et 407.) Er hörte deßhalb mit großer Befriedigung den Bericht des Bischofs Salomon von Constanz über die stets größere Ausbreitung des kathol. Glaubens in jenen Gegenden. Auch durch viele Werke der Wohlthätigkeit und ansehnliche Schenkungen an Kirchen und Arme zeichnete er sich aus. (Vgl. W. W. K.-L. VII. 579.) Er war ein Kirchenfürst, gelehrt und king zugleich, in Kasteiungen und Nachtwachen eifrig, gegen Arme freigebig, der Wittwen und Waisen Schützer, charakterfest und demuthsvoll, jeder tyrannischen Anmaßung, kam sie von geistlicher oder weltlicher Seite, energisch entgegentretend, dabei körperlich schön und wohl gestaltet, so daß er, nach dem Chronisten Regino von Prüm, den Trägern roher Zucht- und Sittenlosigkeit wie ein zweiter Elias gegenüberstand. Dem tyrannischen Hochmuth des Erzbischofes Johann von Ravenna setzte er einen festen Damm, zügelte die Halsstarrigkeit der deutschen Prälaten Theutgaud, Erzbischofs von Trier, und Gunthar, Erzbischofs von Cöln, that Sardinischer Blutschänderei Einhalt, wahrte die Gerechtsame des Papo von Capua und Seufred von Placentia, schützte den Bischof Rothad von Soissons gegen zu harte Bedrängniß von Seite seines Metropoliten, des Erzbischofes Hincmar von Rheims, und vereinigte die Bulgarei mit dem römischen Patriarchate.3 Gott selbst trat öfter, besonders aber als Kaiser Ludwig II. den Papst in Rom selbst bedrängte, als dessen wunderbarer Retter auf. Daneben beschäftigten ihn seelsorgliche, kirchenrechtliche und rituelle Fragen. Dem Bischof Arduicus von Besançon z.B. löste er um d.J. 865 brieflich mehrere Pastoralfälle, namentlich solche, welche das Eherecht betreffen und verwies ihn hinsichtlich anderer Fragen auf seinen Legaten Arsenius, welcher mit Gottes Hilfe demnächst ankommen werde (d'Achery spicil. I. 596 et 597). Obwohl indessen dieser große Papst schon bald von den meisten Schriftstellern zu den Heiligen gezählt wurde, ist er doch im Mart. Rom. erst seit Papst Urban VIII. enthalten.



http://www.zeno.org/Heiligenlexikon-1858. 1858.

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